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Förderung & Antrag

BAFA-Förderung für Ihre Kunden: Höhe, Ablauf und Fristen

7 Min. Lesezeit·Stand: August 2026

Kunden von BAFA-gelisteten Beratern erhalten einen Zuschuss von 50 bis 80% auf die Beratungskosten, bezogen auf eine Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 € pro Beratung. In den alten Bundesländern sind das bis zu 1.750 €, in den neuen Bundesländern bis zu 2.800 € Zuschuss. Wichtig: Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt und bewilligt sein, die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Pro Unternehmen sind 2 geförderte Beratungen pro Jahr möglich, maximal 5 innerhalb der bis Ende 2026 laufenden Förderrichtlinie.

Förderhöhe und Fördergebiete

Die Förderung bemisst sich an maximal 3.500 € förderfähigen Beratungskosten pro Beratung (netto). Der Fördersatz hängt vom Standort des beratenen Unternehmens ab: In stärker entwickelten Regionen (im Wesentlichen die alten Bundesländer) beträgt er 50%, also bis zu 1.750 € Zuschuss. In den weniger entwickelten Regionen (im Wesentlichen die neuen Bundesländer) sind es 80%, also bis zu 2.800 €.

Liegt Ihr Honorar über der Bemessungsgrundlage, bleibt der Zuschuss gedeckelt: Bei einem Honorar von 7.000 € und 50% Fördersatz erhält der Kunde 1.750 € Zuschuss, zahlt also 5.250 € selbst. Die Förderung ist damit vor allem ein Türöffner, der die Einstiegshürde senkt.

Wer gefördert wird und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Sitz in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Nicht oder nur eingeschränkt förderfähig sind unter anderem Unternehmensberatungen selbst sowie bestimmte Branchen wie Landwirtschaft und Fischerei.

Der Ablauf in 7 Schritten

So läuft eine geförderte Beratung für Ihren Kunden ab:

  • 1. Der Kunde stellt den Antrag online über die BAFA-Antragsplattform, vor Beratungsbeginn.
  • 2. Eine Leitstelle prüft den Antrag und gibt das Informationsgespräch frei bzw. bestätigt den Eingang.
  • 3. Nach der Bewilligung darf die Beratung starten. Vorher begonnene Beratungen sind nicht förderfähig.
  • 4. Sie führen die Beratung durch, konzeptionell und individuell dokumentiert.
  • 5. Sie erstellen den BAFA-konformen Beratungsbericht.
  • 6. Der Kunde reicht Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis ein. Frist: Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.
  • 7. Nach Prüfung wird der Zuschuss an den Kunden ausgezahlt.

Der häufigste Fehler

Beratung vor Bewilligung begonnen: Damit erlischt der Förderanspruch komplett. Als gelisteter Berater sollten Sie Ihre Kunden aktiv durch die Antragstellung führen. Genau das üben wir in der Berater-Flatrate an Ihren ersten echten Kundenanträgen.

Das Verkaufsargument für Ihre Beratung

Für Sie als Berater ist die Förderung vor allem eines: ein massives Verkaufsargument. Ein Kunde in den neuen Bundesländern zahlt für eine 3.500-€-Beratung effektiv 700 €. Diese Rechnung senkt die Hemmschwelle für Neukunden drastisch, und sie steht nur gelisteten Beratern zur Verfügung. Dazu kommt der Eintrag im öffentlichen BAFA-Beraterverzeichnis, über das KMU aktiv nach Beratern suchen.

Häufige Fragen

Wie oft kann ein Kunde die BAFA-Förderung nutzen?

Bis zu 2 geförderte Beratungen pro Jahr, insgesamt maximal 5 innerhalb der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie (bis 31.12.2026).

Wann muss der Antrag gestellt werden?

Immer vor Beratungsbeginn. Der Antrag muss bewilligt sein, bevor die Beratung startet, sonst entfällt die Förderung vollständig.

Wie lange hat der Kunde Zeit für die Beratung?

Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen und abgerechnet werden.

Bekommt der Berater oder der Kunde das Geld?

Der Kunde. Er zahlt Ihre Rechnung zunächst vollständig und erhält den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet.

Stefan Nabel

Stefan Nabel

Gründer von BAFA-Registrierung, Innowist Beratung und BaBe8. Selbst BAFA-gelisteter Berater (ID 220092), hat über 70 Berater zur Listung begleitet.

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