Kunden von BAFA-gelisteten Beratern erhalten einen Zuschuss von 50 bis 80% auf die Beratungskosten, bezogen auf eine Bemessungsgrundlage von maximal 3.500 € pro Beratung. In den alten Bundesländern sind das bis zu 1.750 €, in den neuen Bundesländern bis zu 2.800 € Zuschuss. Wichtig: Der Antrag muss vor Beratungsbeginn gestellt und bewilligt sein, die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden. Pro Unternehmen sind 2 geförderte Beratungen pro Jahr möglich, maximal 5 innerhalb der bis Ende 2026 laufenden Förderrichtlinie.
Förderhöhe und Fördergebiete
Die Förderung bemisst sich an maximal 3.500 € förderfähigen Beratungskosten pro Beratung (netto). Der Fördersatz hängt vom Standort des beratenen Unternehmens ab: In stärker entwickelten Regionen (im Wesentlichen die alten Bundesländer) beträgt er 50%, also bis zu 1.750 € Zuschuss. In den weniger entwickelten Regionen (im Wesentlichen die neuen Bundesländer) sind es 80%, also bis zu 2.800 €.
Liegt Ihr Honorar über der Bemessungsgrundlage, bleibt der Zuschuss gedeckelt: Bei einem Honorar von 7.000 € und 50% Fördersatz erhält der Kunde 1.750 € Zuschuss, zahlt also 5.250 € selbst. Die Förderung ist damit vor allem ein Türöffner, der die Einstiegshürde senkt.
Rechenbeispiele: Was der Kunde wirklich zahlt
Die Rechnung ist einfach: Fördersatz mal Bemessungsgrundlage, gedeckelt bei 3.500 € förderfähigen Kosten. Vier typische Fälle:
- Honorar 3.500 € netto, alte Bundesländer (50%): 1.750 € Zuschuss, 1.750 € Eigenanteil.
- Honorar 3.500 € netto, neue Bundesländer (80%): 2.800 € Zuschuss, 700 € Eigenanteil.
- Honorar 7.000 € netto, alte Bundesländer: Zuschuss bleibt bei 1.750 €, Eigenanteil 5.250 €.
- Honorar 7.000 € netto, neue Bundesländer: Zuschuss bleibt bei 2.800 €, Eigenanteil 4.200 €.
Umsatzsteuer nicht vergessen
Gefördert werden die Netto-Beratungskosten. Die Umsatzsteuer zahlt der Kunde immer selbst, für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist sie ein durchlaufender Posten.
Wer gefördert wird und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Freiberufler mit Sitz in Deutschland: weniger als 250 Beschäftigte und maximal 50 Millionen Euro Jahresumsatz. Nicht oder nur eingeschränkt förderfähig sind unter anderem Unternehmensberatungen selbst sowie bestimmte Branchen wie Landwirtschaft und Fischerei.
Der Ablauf in 7 Schritten
So läuft eine geförderte Beratung für Ihren Kunden ab:
- 1. Der Kunde stellt den Antrag online über die BAFA-Antragsplattform, vor Beratungsbeginn.
- 2. Eine Leitstelle prüft den Antrag und gibt das Informationsgespräch frei bzw. bestätigt den Eingang.
- 3. Nach der Bewilligung darf die Beratung starten. Vorher begonnene Beratungen sind nicht förderfähig.
- 4. Sie führen die Beratung durch, konzeptionell und individuell dokumentiert.
- 5. Sie erstellen den BAFA-konformen Beratungsbericht.
- 6. Der Kunde reicht Bericht, Rechnung und Zahlungsnachweis als Verwendungsnachweis ein. Frist: Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach Bewilligung abgeschlossen sein.
- 7. Nach Prüfung wird der Zuschuss an den Kunden ausgezahlt.
Der häufigste Fehler
Beratung vor Bewilligung begonnen: Damit erlischt der Förderanspruch komplett. Als gelisteter Berater sollten Sie Ihre Kunden aktiv durch die Antragstellung führen. Genau das üben wir in der Berater-Flatrate an Ihren ersten echten Kundenanträgen.
Alle Fristen im Überblick
Beim Kundenantrag entscheiden vier Zeitpunkte über Erfolg oder Ablehnung:
- Vor Beratungsbeginn: Antrag stellen und Bewilligung abwarten. Jede vorher begonnene Leistung macht die Förderung zunichte.
- Nach der Bewilligung: 6 Monate Zeit, die Beratung durchzuführen und den Verwendungsnachweis (Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis) einzureichen.
- Nach dem Verwendungsnachweis: Die Leitstelle und das BAFA prüfen, danach wird der Zuschuss an den Kunden ausgezahlt.
- Bis 31.12.2026: Solange gilt die aktuelle Förderrichtlinie. Anträge sind nur innerhalb der Laufzeit möglich.
Warum Kundenanträge scheitern
Die meisten Ablehnungen und Rückforderungen gehen auf wenige, vermeidbare Fehler zurück:
- Beratung vor der Bewilligung begonnen, der mit Abstand häufigste Fehler.
- Verwendungsnachweis unvollständig oder nach der 6-Monats-Frist eingereicht.
- Beratungsbericht nicht BAFA-konform: Kopiervorlage ohne individuellen Unternehmensbezug, fehlende Handlungsempfehlungen.
- Zahlungsfluss nicht nachvollziehbar, etwa durch Barzahlung statt Überweisung.
- Fehlende oder falsche De-minimis-Erklärung des Kunden.
- Der gewählte Berater ist gar nicht beim BAFA gelistet.
Für Unternehmer: Sie suchen eine geförderte Beratung?
Der Zuschuss steht nur für Beratungen durch BAFA-gelistete Berater zur Verfügung, der Antrag läuft über die Antragsplattform des BAFA und wird von den Leitstellen geprüft. Ein gelisteter Berater führt Sie in der Regel durch den Antrag. Sie sind selbst Berater und wollen dieses Geschäft anbieten? Dann ist die Listung der erste Schritt.
Das Verkaufsargument für Ihre Beratung
Für Sie als Berater ist die Förderung vor allem eines: ein massives Verkaufsargument. Ein Kunde in den neuen Bundesländern zahlt für eine 3.500-€-Beratung effektiv 700 €. Diese Rechnung senkt die Hemmschwelle für Neukunden drastisch, und sie steht nur gelisteten Beratern zur Verfügung. Dazu kommt die Vermittlung über die Leitstellen des Förderprogramms und ihre Regionalpartner, an die das BAFA Unternehmen auf Beratersuche verweist.
Häufige Fragen
Wie oft kann ein Kunde die BAFA-Förderung nutzen?
Bis zu 2 geförderte Beratungen pro Jahr, insgesamt maximal 5 innerhalb der Geltungsdauer der aktuellen Förderrichtlinie (bis 31.12.2026).
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Immer vor Beratungsbeginn. Der Antrag muss bewilligt sein, bevor die Beratung startet, sonst entfällt die Förderung vollständig.
Wie lange hat der Kunde Zeit für die Beratung?
Die Beratung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung abgeschlossen und abgerechnet werden.
Bekommt der Berater oder der Kunde das Geld?
Der Kunde. Er zahlt Ihre Rechnung zunächst vollständig und erhält den Zuschuss nach Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet.
Wird die Umsatzsteuer mitgefördert?
Nein. Gefördert werden die Netto-Beratungskosten. Die Umsatzsteuer trägt der Kunde selbst, bei Vorsteuerabzugsberechtigung ist das ein durchlaufender Posten.
Was ist die De-minimis-Erklärung?
Der BAFA-Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe. Der Kunde erklärt im Antrag, dass er die EU-Obergrenze für solche Beihilfen (300.000 € innerhalb von 3 Jahren) nicht überschreitet. Ohne korrekte Erklärung gibt es keine Bewilligung.
Kann jeder Unternehmensberater die Förderung anbieten?
Nein, nur Berater, die beim BAFA als Beratungsunternehmen registriert und freigeschaltet sind. Genau diese Listung ist unser Kerngeschäft: in 7 Tagen antragsfertig.

Stefan Nabel
Gründer von BAFA-Registrierung, Innowist Beratung und BaBe8. Selbst BAFA-gelisteter Berater (ID 220092), hat über 70 Berater zur Listung begleitet.
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