Die aktuelle Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gilt seit dem 1. Januar 2023 und läuft zum 31. Dezember 2026 aus. Eine Nachfolgeregelung ist bislang nicht bestätigt. Vieles spricht dafür, dass die Förderung in irgendeiner Form weitergeht, aber offen ist, zu welchen Konditionen und ob neue Berater dann noch in die Liste aufgenommen werden. Wer die Förderung als Verkaufsargument nutzen will, sollte die Listung deshalb jetzt angehen: Registrierung plus erste geförderte Kundenprojekte brauchen Vorlauf.
Was sicher ist und was nicht
Sicher ist: Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2026 befristet, Anträge Ihrer Kunden müssen bis dahin gestellt und bewilligt sein, und jedes Unternehmen kann innerhalb der Laufzeit maximal 5 geförderte Beratungen nutzen (2 pro Jahr).
Nicht sicher ist die Zeit danach. Bei früheren Förderprogrammen gab es Anschlussrichtlinien, teils mit veränderten Konditionen, teils mit Übergangslücken. Aus unserer Markterfahrung halten wir es für wahrscheinlich, dass die Förderung fortgeführt wird, aber dass der Zugang für neue Berater restriktiver werden könnte. Das ist eine Einschätzung, keine gesicherte Information. Wer bereits gelistet ist, behält seine Listung unabhängig davon.
Die Rechnung für Neueinsteiger
Rechnen wir das Zeitfenster durch: Registrierung (mit Begleitung 7 Tage Vorbereitung plus 2 bis 4 Wochen BAFA-Prüfung), dann Akquise der ersten geförderten Projekte, Antragstellung der Kunden (vor Beratungsbeginn, mit Bewilligungszeit), Durchführung und Abrechnung. Wer im Herbst 2026 startet, schafft vor Ablauf der Richtlinie kaum noch ein komplettes gefördertes Projekt.
Umgekehrt gilt: Wer jetzt startet, kann die verbleibende Laufzeit voll nutzen und geht mit Referenzen, Prozessroutine und einem gefüllten Kundenstamm in die Zeit nach 2026, egal wie die Nachfolgeregelung aussieht.
Unser Rat
Nicht auf die Nachfolgerichtlinie spekulieren. Die aktuelle Richtlinie ist bekannt, planbar und läuft noch. Jeder Monat Wartezeit ist ein Monat, in dem geförderte Aufträge an bereits gelistete Kollegen gehen.
Was wir laufend beobachten
Wir verfolgen die Ankündigungen von BAFA und Bundeswirtschaftsministerium zur Nachfolgeregelung laufend, schon weil unsere Berater-Flatrate-Kunden davon betroffen sind. Sobald es belastbare Informationen zur Zeit nach 2026 gibt, aktualisieren wir diesen Artikel und informieren unsere Berater direkt.
Häufige Fragen
Verliere ich meine Listung, wenn die Richtlinie ausläuft?
Nein. Die Listung als Berater ist von der Befristung der Förderrichtlinie unabhängig. Offen ist nur, zu welchen Konditionen künftige Beratungen gefördert werden.
Bis wann müssen Kundenanträge gestellt sein?
Anträge müssen innerhalb der Geltungsdauer der Richtlinie, also bis 31.12.2026, gestellt und bewilligt sein. Die Beratung muss danach innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
Lohnt sich der Einstieg 2026 überhaupt noch?
Ja, je früher, desto mehr. Mit Registrierung im Sommer/Herbst bleiben mehrere Monate für geförderte Projekte, plus die Referenzen und Routine für die Zeit danach.

Stefan Nabel
Gründer von BAFA-Registrierung, Innowist Beratung und BaBe8. Selbst BAFA-gelisteter Berater (ID 220092), hat über 70 Berater zur Listung begleitet.
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