Ja, Steuerberater können sich grundsätzlich als BAFA-Berater registrieren, aber mit zwei harten Einschränkungen. Erstens: Beratungen, die sich überwiegend mit Steuer- oder Rechtsfragen befassen, sind nicht förderfähig; gefördert wird nur die betriebswirtschaftliche Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Themen. Zweitens: Die aktuelle Beratererklärung verlangt von jedem Beratungsunternehmen die Erklärung, dass mehr als 50 Prozent des Umsatzes aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen; eine Sonderregel für Kanzleien sieht sie nicht vor. Wer als Steuerberater überwiegend Deklaration und Jahresabschlüsse abrechnet, erfüllt das mit der Kanzlei in der Regel nicht und braucht einen sauberen Zuschnitt, etwa eine eigene Beratungseinheit.
Was für Steuerberater als BAFA-Berater förderfähig ist und was nicht
Das Förderprogramm bezuschusst konzeptionelle Unternehmensberatung: Strategie, Finanzierung, Controlling, Prozesse, Personal, Digitalisierung, Unternehmensnachfolge. Ausdrücklich nicht förderfähig sind Beratungen, die überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen zum Inhalt haben, ebenso reine Umsetzungstätigkeiten.
Für Steuerberater heißt das: Die klassische Kanzleileistung, also Deklaration, Jahresabschluss, Lohn und steuerliche Gestaltung, bleibt außen vor. Förderfähig wird die Arbeit erst dort, wo sie betriebswirtschaftlich wird: Unternehmensplanung, Rentabilitäts- und Liquiditätsberatung, Controlling-Aufbau, Nachfolgekonzepte. Genau diese Themen liegen für viele Kanzleien nahe am Bestandsgeschäft, sind aber ein eigenes Beratungsprodukt.
Die 51%-Regel: der Knackpunkt für Steuerberater und Kanzleien
In der aktuellen Beratererklärung, die alle Inhaber bzw. Geschäftsführer unterschreiben, wird die Umsatzverteilung der letzten 12 Monate aufgeschlüsselt. Mehr als 50 Prozent des Gesamtumsatzes müssen aus entgeltlicher Unternehmensberatung stammen. Eine Ausnahme für Steuer- oder Anwaltskanzleien sieht das Formular nicht vor.
Im Netz kursiert die Aussage, für Steuerberater entfalle dieser Nachweis. Sie geht auf eine BAFA-Auskunft aus dem Jahr 2020 zurück, also auf die Zeit vor der aktuellen Förderrichtlinie und das damalige Corona-Sondermodul. Für Registrierungen nach der seit 2023 geltenden Richtlinie sollte niemand darauf bauen: Maßgeblich ist die Beratererklärung im aktuellen Stand.
Praktisch gibt es zwei Wege: Entweder die Kanzlei erreicht die Beratungsquote tatsächlich, was selten der Fall ist. Oder die betriebswirtschaftliche Beratung wird in eine eigene Einheit ausgegliedert, zum Beispiel eine Beratungs-GmbH oder ein Einzelunternehmen neben der Kanzlei, das die 51%-Regel aus eigener Kraft erfüllt. Neu gegründete Einheiten dürfen die Umsatzverteilung zunächst nach kaufmännischer Sorgfalt schätzen.
Wichtig
Die Schätzung neu gegründeter Beratungsunternehmen muss nach 12 Monaten an die tatsächlichen Zahlen angepasst werden. Wer dann doch überwiegend Steuerberatung abrechnet, riskiert die Freischaltung.
Steuerberater und die Grenzen der Beratereigenschaft
Auch jenseits der Umsatzfrage gelten die allgemeinen Regeln der Beratereigenschaft. Ausgeschlossen ist unter anderem die Beratung des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens sowie die Beratung durch Angehörige. Und die geförderte Beratung muss unabhängig und konzeptionell sein: Sie endet dort, wo die Umsetzung beginnt, und sie darf nicht als verlängerte Steuerberatung angelegt sein.
Berufsrechtlich ist die betriebswirtschaftliche Beratung für Steuerberater eine mit dem Beruf vereinbare Tätigkeit. Die Anforderungen an QM-Nachweis, Lebenslauf und Beratungsbericht gelten für Kanzleien genauso wie für jeden anderen Berater: Jede geförderte Beratung endet mit einem richtlinienkonformen Bericht, den der durchführende Berater selbst erstellt.
So gelingt der Einstieg als Steuerberater in die BAFA-Beratung
Der bewährte Weg in der Praxis:
- Beratungsangebot definieren: zwei bis drei betriebswirtschaftliche Beratungsprodukte, die klar von der Steuerberatung getrennt sind (etwa Unternehmensplanung, Controlling, Nachfolge).
- Struktur klären: Prüfen, ob die bestehende Einheit die 51%-Regel erfüllt oder eine eigene Beratungseinheit der sauberere Weg ist.
- Nachweise aufbauen: QM-Handbuch, Lebensläufe mit Beratungsbezug, Beratererklärung mit plausibler Umsatzverteilung.
- Registrieren und erste Aufträge richtlinienkonform durchführen, inklusive Beratungsbericht.
Häufige Fragen
Dürfen Steuerberater überhaupt BAFA-Berater werden?
Ja, grundsätzlich schon. Gefördert wird aber nur betriebswirtschaftliche Beratung. Beratungen, die überwiegend Steuer- oder Rechtsfragen behandeln, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Gilt die 51%-Regel auch für Steuerkanzleien?
Die aktuelle Beratererklärung verlangt die Umsatzaufschlüsselung von jedem Beratungsunternehmen und sieht keine Kanzlei-Ausnahme vor. Ältere Aussagen zu einer Ausnahme stammen aus 2020 und beziehen sich auf die frühere Richtlinie.
Ist eine eigene Beratungs-GmbH neben der Kanzlei sinnvoll?
Oft ja: Eine eigene Einheit erfüllt die 51%-Regel aus eigener Kraft und trennt die geförderte betriebswirtschaftliche Beratung sauber von der Steuerberatung. Neu gegründete Einheiten dürfen die Umsatzverteilung zunächst schätzen.
Kann ich als Steuerberater meine eigenen Mandanten gefördert beraten?
Die Beratung muss unabhängig und betriebswirtschaftlich sein; ausgeschlossen ist die Beratung des eigenen oder eines verbundenen Unternehmens sowie durch Angehörige. Ob ein Mandatsverhältnis im Einzelfall problematisch ist, klärt man am besten vorab mit dem BAFA.

Stefan Nabel
Gründer von BAFA-Registrierung, Innowist Beratung und BaBe8. Selbst BAFA-gelisteter Berater (ID 220092), hat über 70 Berater zur Listung begleitet.
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